SAP-Stellungnahme zum deutschen Patenturteil betreffend SAP Signavio Process Intelligence
Oktober 2026
Oktober 2026
Das Landgericht München hat ein Unterlassungsurteil erlassen, das eine untergeordnete Query-Engine-Funktion innerhalb von SAP Signavio Process Intelligence betrifft. Das Urteil gilt ausschließlich für Implementierungen dieser spezifischen Funktion in Deutschland.
Das Urteil betrifft eine spezifische Funktion von SAP Signavio Process Intelligence, welche die Zeit zwischen Prozessereignissen berechnet („Netto-Durchlaufzeit”) und mit einem einfachen Geschäftskalender verknüpft ist. SAP S/4HANA Cloud-Migrationen sind von diesem Urteil in keiner Weise betroffen.
SAPs Priorität ist es, Kontinuität und vollen Mehrwert für unsere Kunden sicherzustellen. SAP Signavio Process Intelligence bleibt für alle Kunden weiterhin verfügbar. SAP hat ein Produkt-Update bereitgestellt, um die Nutzung der betroffenen Funktionalität im Einklang mit dem Gerichtsurteil aufrechtzuerhalten. Nach aktuellem Kenntnisstand erwarten wir keine Auswirkungen auf Kundenworkspaces.
SAP teilt die Rechtsauffassung des Landgerichts München nicht und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Zudem hat SAP die Gültigkeit des betreffenden Patents vor dem Bundespatentgericht angefochten. Das Verfahren vor dem Landgericht München ist nur eine von mehreren laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen SAP und Celonis – darunter auch mehrere Patentklagen, die SAP in Deutschland und den USA gegen Celonis erhoben hat. SAP wird alle weiteren Fragen auf dem vorgesehenen rechtlichen Weg klären.