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eCH-Standards in der Schweiz

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Die eCH-Standards bilden ein Regelwerk, dass die E-Government Strategie der Schweiz widerspiegelt. Sie sind als eine Empfehlung für die elektronische Kollaboration innerhalb der Schweiz zu verstehen. Falls notwendig, können diese eCH-Standards auch auf der Ebene des Bundes, des Kantons oder der Städte als verpflichtend definiert werden. Der Verein eCH bildet und entwickelt die eCH-Standards weiter.

Auch im Prozessmanagement finden die eCH-Standards ihre Anwendung. Die Standards eCH-0073 und eCH-0074, als auch das eCH-0096 BPM Starterkit formulieren die Anforderungen, die in der öffentlichen Verwaltung und zwischen den Behörden in der Schweiz berücksichtigt werden sollen.

  • eCH-0073: Dokumentation öffentlicher Leistungen und Prozesse. Dieser Standard legt die Anforderungen und Vorgaben für die einheitliche Dokumentation von Prozessen im E-Government innerhalb der Schweiz fest.
  • eCH-0074: Geschäftsprozesse grafisch darstellen. Dieser Standard beschreibt den Einsatz der Modellierungssprache BPMN für die standardisierte, grafische Abbildung von Prozessen.
  • eCH-0096: BPM-Starter Kit. Das BPM-Starter Kit bietet eine Basisunterstützung für die Aufnahme der Prozesse mit Hilfe der BPMN.

Der eCH-0073 Standard beinhaltet auch die Festlegung einer gültigen Modellierungssprache für die Dokumentation von Prozessen. Für E-Government Projekte hat sich die Schweiz für BPMN 2.0 entschieden. Diese weitverbreitete Modellierungssprache ermöglicht den Behörden eine einheitliche Darstellung ihrer E-Government Prozesse.

Der Signavio Process Editor setzt BPMN 2.0 vollständig um und bietet eine umfassende Unterstützung bei der Einführung der eCH-Standards. 

Die Justiz- Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) des Kanton Bern hat den Signavio Process Editor bereits erfolgreich eingesetzt. Lesen Sie mehr zu diesem Einsatzszenario hier.

 

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